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- Ein Wahlarzt hat kein Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.
- Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich vom Recht der Patienten auf freie Arztwahl ab.
Deshalb einige Dinge, die Sie vorab wissen sollten, das Wichtigste zuerst:
Bezahlung
Ihr Kind wird als Privatpatient behandelt und Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie gleich bezahlen (Barzahlung oder Bankomatkassa in der Ordination).
Diese Honorarnote mit Zahlungsbestätigung kann bei der jeweiligen Krankenkasse zur Rückvergütung eingereicht werden, Sie erhalten 80% (KFA 100%) des von der Kasse für die jeweiligen Kassenleistungen an den Vertragsarzt zu bezahlenden Honorars. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Die Höhe der anteiligen Rückvergütung ist stark abhängig von den im Sinne der Kassen erbrachten Leistungen (von Kasse zu Kasse verschieden) und ist relativ hoch bei Standarduntersuchungen und wenig zeitaufwändigen Konsultationen. Bei ausführlichen Konsultationen kann die anteilige Rückvergütung aber auch relativ gering ausfallen. Ausreichend Zeit nehmen für die Patienten und dadurch weniger Patientenaufkommen ist aber ein Hauptgrund, Wahlarzt zu werden - oder für Patienten und Eltern, einen aufzusuchen.
Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Mehr- oder Gesamtkosten.
Informationen und Formulare zur Rückerstattung erhalten Sie bei den Versicherungsträgern.
Rezepte
Wahlarztrezepte sind in der Apotheke genauso einlösbar wie Kassenrezepte.
Überweisungen
(zB Röntgen, Labor, andere Fachärzte) sind sowohl an andere Wahlärzte als auch an Kassenvertragsärzte möglich, viele holen die grundsätzlich nötige Bewilligung der Kostenübernahme direkt ein. Bei einigen Untersuchungen (zB CT, MRT) sowie Verordnungen für Heilbehelfe benötigen Sie grundsätzlich vorab eine Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse.
Ebenso können alle Ärzte an Wahlärzte überweisen, zum Beispiel an Spezialisten wegen besonderer Fragestellung, und bekommen auf Anforderung auch einen Befundbericht (letzteres gilt natürlich auch für Sie selbst). Eine Überweisung ist aber nicht notwendige Voraussetzung.
Spitalseinweisungen ambulant oder stationär sind ebenfalls ohne Unterschied möglich.